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1. Geltungsbereich: |
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a.) Verträge schließen wir zu den
nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht
ausdrücklich auf sie beziehen. |
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b.) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere
Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder durch Annahme
der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des
Bestellers/Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. |
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2. Vertragsschluss |
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a.) Der Vertrag kommt durch
Unterschrift des Kunden und des Verkäufers zustande und ist bindend.
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von mindestens 20% des
Auftragswertes zu leisten, möchte der Kunde den Auftrag stornieren,
verbleibt die Anzahlung als Schadensersatz beim Verkäufer. |
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3. Preise |
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a.) Unsere Preise enthalten
die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer und sind Abholpreise |
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b.) Bei preisreduzierter Ware ist der Umtausch
ausgeschlossen und es werden keine Reklamationen anerkannt, z.B.
Schönheitsfehler; Kratzer, Lackschäden, Flecken, usw. Die Ware
gilt als gekauft wie gesehen. |
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c.) Liefer- und
Montagedienstleistungen sind nicht in den Preisen enthalten und werden bei
Bedarf getrennt berechnet. Das Risiko über Transport- und
Montageschäden übernimmt der Käufer. |
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4. Zahlungsbedingungen |
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a.) Zahlungen sind, unabhängig vom Eingang der
Ware und von etwaigen Gewährleistungs- oder sonstigen
Gegenansprüchen, sofort ab Rechnungsdatum in bar oder per EC-Zahlung
ohne Abzug zu leisten. |
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b.) Die Annahme von Schecks erfolgt unter Vorbehalt der
Einlösung und gilt nur erfüllungshalber. |
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5. Lieferfristen |
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a.) Lieferfristen gelten als nur annähernd
vereinbart und sind unverbindlich; sie werden nach Möglichkeit
eingehalten. Eine Überschreitung bis zu 4 Wochen ist uns gestattet. |
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b.) Wenn wir infolge höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel,
behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch
wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten, an der rechtzeitigen
Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, so verlängert
sich, sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die
Lieferzeit im angemessen Umfange. |
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c.) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist
vorbehalten. |
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d.) Wird durch die unter b.) genannten Umstände
die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von
der Lieferverpflichtung frei. |
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e.) Verlängert sich in den vorgenannten
Fällen die Lieferfrist oder werden wir von der Lieferverpflichtung
frei, so kann der Besteller / Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte herleiten. |
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f.) Sofern die Lieferverzögerung länger als
zwei Monate dauert, ist der Besteller / Käufer berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten. |
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g.) Auf die vorstehend aufgeführten Umstände
können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller / Käufer nach
Kenntniserlangung der vorgenannten Umstände benachrichtigen. |
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h.) Wir sind auch zur Vornahme von Teillieferungen
berechtigt; diese dürfen nicht zurückgewiesen werden. |
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i.) Konstruktionsänderungen und Verbesserungen
behalten wir uns vor, ebenso handelsübliche Abweichungen
gegenüber unseren Prospekten, Katalogen und Mustern. |
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6. Abnahmeverzug |
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a.) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm
gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme verweigert oder vorher
verbindlich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom
Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. |
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b.) Soweit der Abnahmeverzug länger als 1 Monat
dauert, hat der Käufer die Lagerkosten zu tragen. Wir können uns
zur Lagerung einer Spedition bedienen. |
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c.) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei
Abnahmeverzug können wir 25% des Bestellpreises ohne Abzüge
fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Im übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten. |
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7. Beanstandungen |
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a.) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware
unverzüglich nach Erhalt sorgfältig hinsichtlich jedweder
Mängel im weitesten Sinne, einschließlich etwaiger
Falschlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel jeglicher Art
unverzüglich dem Verkäufer schriftlich und so detailliert wie
möglich mitzuteilen. Der Verkäufer kann als Beweis für den
Mangel vom Käufer verlangen Fotos zu machen. Unverzüglich
bedeutet, dass der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware
Mängelrüge schriftlich erhebt (Zugang beim Verkäufer).
Sollte der Käufer die vereinbarte Achttagefrist zur
Mängelrüge nicht einhalten können, so hat er dies dem
Verkäufer schriftlich innerhalb der Achttagefrist mit substandierter
Begründung mitzuteilen. Für diesen Fall hat er die festgestellten
Mängel spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ware
schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. |
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b.) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach
unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur
Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet. In diesem
Zusammenhang behalten wir uns das Recht auf 2-3malige Nachbesserung vor.
Ist die Ersatzlieferung für uns mit besonderen Schwierigkeiten
verbunden, so können wir nach unserer Wahl auch vom Vertrag
zurücktreten, wobei Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung ausdrücklich ausgeschlossen sind. |
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c.) Mängel eines Teils der gelieferten Ware
berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei
denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber als Teil aus einer
Einheit nicht verwendbar ist. |
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d.) Geringe Abweichungen in der Abmessung, Farbe und
Ausführung des Artikels berechtigen nicht zu Erhebung von
Mängelrügen. Material- und konstruktionsbedingte Änderungen
behalten wir uns vor. Rücksendungen bruchbeschädigter Ware nehmen
wir nur an, wenn wir diese vorher schriftlich angefordert haben. Die
Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Technische bzw.
elektrische Artikel sind nur durch einen entsprechenden Fachmann zum
Einsatz zu bringen bzw. zu installieren. |
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e.) Beanstandungen und Mängelrügen, die durch
einen unsachgemäßen Gebrauch oder falsche Pflege entstanden
sind, lehnen wir ab. Die Pflegehinweise und Materialbeschreibungen in
unseren Katalogen und Preislisten erklären die Beschaffenheit der
verarbeiteten Materialien Holz, Rattan, Eisen, Farben und Stoffe und legen
den Qualitätsstandard fest. |
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8. Eigentumsvorbehalt |
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a.) Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur
Bezahlung aller offenen Rechnungen unser Eigentum, auch wenn Zahlungen
für besonders bezeichnete Forderungen bereits geleistet sind. Bei
laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für
unsere Saldoforderung. |
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9. Gefahrübergang |
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Die Gefahr, trotz Verlustes oder
Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der
Übergabe auf den Käufer über. |
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10. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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a.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz
des Verkäufers. |
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b.) Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Der Besteller/Käufer und der
Verkäufer verpflichten sich, eine rechtsunwirksame Bestimmung durch
eine rechtswirksame zu ersetzen, die dieser dem Sinn und der rechtlichen
Auswirkung nach, gleich- oder nahekommt. |
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